Home Impressum Datenschutzerklärung Facebook Kontakt
Service
 

Richtiger Umgang mit Sylvesterfeuerwerk


Jeder sollte verantwortungsvoll und nicht rücksichtslos mit Feuerwerkskörpern umgehen, es ist keinem geholfen wenn man sich und andere in Gefahr bringt.

Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht:

  • nur von 18:00 Uhr des 31.12 bis 07:00 Uhr des 01.01 dürfen Feuerwerke der Kategorie II abgebrannt werden
  • hierzu sollte man rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachfenster, Balkontüren und Garagentore verschließen
  • brennbare Gegenstände sollten vom Haus und Balkon entfernt werden
  • gesetzlich ist es nicht erlaubt Feuerwerkskörper in der Nähe von Tankstellen und Krankenhäusern zu zünden
  • Verwenden Sie nur geprüfte Feuerwerkskörper und beachten sie die Gebrauchsanweisung
  • "Blindgänger" nie ein zweites Mal anzünden
  • KEINE eigenen Böller basteln oder Feuerwerkskörper manipulieren
  • Feuerwerk (außer Tischfeuerwerk) nie in geschlossenen Räumen verwenden
  • Feuerwerkskörper nicht in den Händen halten, diese erst auf den Boden legen und anschließend anzünden
  • mit Raketen NIE auf Menschen, Tiere oder Gebäude zielen, diese immer aus feststehenden Flaschen oder ähnlichem senkrecht stehend anzünden
  • als Löschmittel einen Eimer Wasser oder idealerweise einen Feuerlöscher bereitstellen