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Tipps der Feuerwehr

VERHALTEN IM BRANDFALL

Ihre erste Reaktion:

Wenn Sie geübt sind, versuchen Sie bei der Entstehungsphase einen Löschversuch, aber begeben Sie sich nicht unnötig in Gefahr, denn Sie sind nicht ausgerüstet und Sie sind nicht die Feuerwehr. Gelingt Ihr Löschversuch nicht sofort, verlassen Sie den Brandraum. Schließen Sie die Türe hinter sich zum Brandraum aber verriegeln Sie sie nicht.

Ihre zweite Tätigkeit:

(möglichst schon parallel durch andere Person) Gehen Sie ans Telefon. Wenn möglich ans Telefon Ihres Nachbarn. Versuchen Sie nicht, von der brennenden Wohnung aus die Feuerwehr zu verständigen.

Der Notruf 112

• bitte gehen sie zur Rubrik "Der richtige Notruf"

Als nächste Reaktion:

Verständigen Sie alle Ihre Mitbewohner. Rauch weckt niemand! Schlafende befinden sich in akuter Lebensgefahr durch Rauchgase zu ersticken, ohne daß sie es bemerken. Danach verlassen Sie das Gebäude, in dem sich der Brandraum befindet und begeben Sie sich zum nächsten öffentlichen Verkehrsbereich, Straße oder Zufahrt, und machen Sie sich dort der anfahrenden Feuerwehr durch deutliches Winken bemerkbar. Auf keinen Fall dürfen Sie nochmals ins Haus zurücklaufen.

Die wichtigste Frage für die anrückenden Feuerwehrleute: Wird ein Mensch oder ein Tier vermisst? Befindet sich eventuell ein Mensch oder ein Tier noch im Gebäude? Wenn möglich, halten Sie sich der Feuerwehr zur Verfügung, jedoch behindern Sie die Löschmaßnahmen nicht. Im Folgenden einige grundsätzliche persönliche Tipps: Der erste Rettungsweg ist der Flur oder der Treppenraum. Verstellen Sie diese nicht durch Möbel, Kinderwägen, Fahrräder oder andere Gegenstände. Wenn Sie selbst über kein Telefon verfügen, informieren Sie sich, wie und wo Sie das nächste erreichen.

Weitere Hinweise

• Zufahrten, Wege und Straßen sind auch für Rettungsdienst und Feuerwehr. Sie benötigen eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 m. Blockieren Sie diese nicht durch Ihre eigenen Fahrzeuge, Fahrräder, Mülltonnen oder Ähnliches.

• Bewahren Sie in Kellern oder Abstellräumen nur geringe Mengen brennbare Flüssigkeiten wie Spiritus, Waschbenzin oder Benzin auf. Die Menge von 1 Liter darf nicht überschritten werden.

• Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Zimmer mit Einzel Ölöfen heizen, die nicht an Tanks angeschlossen sind, lagern Sie nicht mehr als 40 Liter Heizöl in Kanistern in Ihrer Wohnung. Heizen Sie mit elektrischen Ölradiatoren oder Heizlüftern, achten Sie darauf, dass diese nicht durch Vorhänge oder Möbel in Ihrer Zu- und Abluft behindert sind.

• Spraydosen aller Art dürfen nie einer direkten Wärme- oder Sonnenstrahlung ausgesetzt werden.

• Offenes Licht wie Kerzen oder Petroleumlampen niemals im Bereich brennbarer Materialien aufstellen (Fenstersims -Vorhänge) und immer auf einer nicht brennbaren Unterlage, z.B. Porzellanteller oder Blechteller oder Aschenbecher.

• Werfen Sie keine brennenden Zigaretten in den Papierkorb oder Abfalleimer, entleeren Sie auch keinen Aschenbecher in den Papierkorb oder Abfalleimer sondern in einen separaten Blecheimer. Rauchen Sie nicht im Bett.

• Elektrische Kleingeräte wie Toaster, Heizlüfter, Heizdecken, Bügeleisen nie unbeaufsichtigt lassen.

• An die Haustechnik darf nur der Fachmann, niemals Gasherde oder elektrische Geräte selbst anschließen.

• Die Küche ist ein besonderer Gefahrenherd. Überhitztes Öl oder Fett einer Fritteuse niemals mit Wasser löschen. 1 Liter Wasser in einer vollen Fritteuse erzeugt 1700 Liter Wasserfettnebel, der sich sofort entzündet. Man spricht hier von einer Fettexplosion, die in einem geschlossenen Raum, in einer Küche, verheerende Wirkung entfaltet. Eine brennende Fritteuse oder Pfanne löscht man, indem man einen passenden Deckel darauf legt oder wenn bereits die Umgebung mit erfasst ist, mit einer Brandschutzdecke. Durch den Sauerstoffentzug erlischt das Feuer schnell selbst. Lassen Sie einen Kochvorgang niemals unbeaufsichtigt. Ihr Herd erzeugt leicht bis 500 Grad, eine heiße Pfanne oder Fritteuse kann sich bereits bei 200 – 300 Grad selbst entzünden.

Quelle:Land Brandenburg